Zuschussförderung für E-Mobilität

Weitere Förderung in Planung!

Die Fördermittel sind noch nicht alle genehmigt und verteilt und die nächste Fördermittelrunde ist in Planung.

Am 26.09.2023 startete das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ein neues Programm zur Förderung von E-Mobilität von bis zu 10.200 Euro. Zur Verfügung stellt das Verkehrsministerium dafür insgesamt 500 Millionen Euro. Das Programm ist nach nur einem Tag und der Verteilung von 300 Millionen Euro pausiert. Die verbleibenden 200 Millionen sollen 2024 verteilt werden. 

Deshalb gilt: Schnell sein, Angebot einholen und bereithalten!

Schnell sein und Förderung sichern!

Das Verkehrsministerium hat die Förderung limitiert.

Noch ist nicht die gesamte Summe genehmigt und verteilt. Jetzt heißt es schnell sein!
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Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um am Programm teilnehmen zu können.

Sie ... 

  • … sind wohnhaft in Ihrem Eigenheim 
  • … besitzen ein Elektrofahrzeug oder können eine verbindliche Bestellung eines solchen vorweisen  
  • … nutzen den erzeugten Photovoltaikstrom vorrangig zum Laden Ihres E-Fahrzeugs
  • … lassen den Einbau der PV-Anlage durch ein Fachunternehmen vornehmen und melden diese im Anschluss ordnungsgemäß beim Netzbetreiber an
  • … nutzen ausschließlich Strom auf erneuerbaren Energien – vorrangig Solarstrom  

Zudem ausgeschlossen ist: 

  • Die Förderung nur einzelner Komponenten. Außerdem müssen diese fabrikneu gekauft werden. Auch gemietete oder auf Raten gekaufte Gesamtsysteme können gefördert werden, jedoch ausschließlich, wenn alle Komponenten nach Ablauf der Vertragslaufzeit in den eigenen Besitz übergehen 
  • Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen 
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen 

Antrag auf Förderung

Die Abwicklung der Förderung läuft über das Online-Kundenportal der KfW. Über die nächste Fördermittelrunde informiert der Newsletter der KfW!

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