Gaspreisbremse

Am 16.12.2022 wurde von Bundestag und Bundesrat die Gas- und Strompreisbremse beschlossen. Das Gesetz beinhaltet, dass Sie für 80 % hrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose einen festgelegten Brutto-Arbeitspreis in Höhe von 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen, wenn Sie weniger als 1.500.000 kWh pro Jahr verbrauchen. Die Gaspreisbremse gilt ab dem 01.03.2023 und wurde zunächst für das gesamte Jahr 2023 beschlossen, also auch rückwirkend für Januar und Februar. Eine Verlängerung bis zum 30. April 2024 ist gesetzlich möglich.

Was bedeutet das für Sie?

Sie profitieren unmittelbar von dieser Entlastung, sobald Ihr Arbeitspreis 12 Cent pro Kilowattstunde übersteigt. Und das Beste daran: Sie müssen nichts weiter tun. Wir führen diese Entlastung automatisch aus, sodass ihr monatlicher Abschlag dementsprechend angepasst wird. Damit Sie Ihre persönliche Ersparnis schon jetzt errechnen können, bieten wir einen interaktiven Entlastungsrechner an. Die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung Ihres Jahresverbrauchs ist der uns vorliegende Verbrauch zum 30.9.2022 (gemäß Ihrer Jahresverbrauchsprognose).

Energiepreisrechner

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Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Energiepreisbremse für Strom erst ab einem Brutto Arbeitspreis von 40 Cent/kWh und für Gas erst ab einem Brutto Arbeitspreis von 12 Cent/kWh greift.

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Häufige Fragen zur Gaspreisbremse

Das Gesetz zur Einführung Gaspreisbremsen für leistungsgebundenes Erdgas und Wärme (Gaspreisbremsengesetz „GasPBG“) wurde von Bundesrat und Bundestag beschlossen und tritt zum 01.03.2023 in Kraft. Darin ist festgelegt, dass Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1.500.000 kWh für eine bestimmte Grundmenge an Gas (80 Prozent Ihres bisherigen Verbrauchs) ein maximaler Bruttoarbeitspreis in Höhe von 12 Cent je Kilowattstunde, einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer, gilt. Als Basis für die Ermittlung Ihres Anteils gilt die Verbrauchsprognose, die wir von Ihrem Netzbetreiber erhalten. Für den über die 80 Prozent hinausgehenden Verbrauch wird der Arbeitspreis aus Ihrem aktuellen Qcells Tarif berechnet.

Die Gaspreisbremse gilt ab 01.03.2023 und wurde zunächst für das gesamte Jahr 2023 beschlossen, also auch rückwirkend für Januar und Februar. Eine Verlängerung bis zum 30. April 2024 ist gesetzlichmöglich.

Sie müssen nichts tun oder beantragen, die Entlastung wird automatisch von uns berechnet und in den monatlichen Abschlägen sowie in Ihrer Abrechnung berücksichtigt. Wir informieren Sie Ende Februar 2023.

Haushalte und Unternehmen, die weniger als 1.500.000 kWh im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent Ihres bisherigen Gasverbrauchs zum Festpreis in Höhe von maximal 12 Cent/kWh brutto. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch wird der aktuelle Qcells Tarif berechnet.

Für den Großteil der Haushalte und für viele Gewerbebetriebe wird die Jahresverbrauchsprognose vom Netzbetreiber als bisheriger Verbrauch für die Berechnung der Entlastung herangezogen. Diese wird uns vom jeweiligen Netzbetreiber übermittelt und orientiert sich an den Vorjahresverbräuchen.

Im Zuge der Umsetzung der Gaspreisbremse wird auch Ihre monatliche Abschlagszahlung angepasst und der Entlastungsbetrag berücksichtigt. Wir informieren Sie rechtzeitig über die für Sie wichtigen Änderungen.

Da die Ermittlung des Entlastungsbetrages auf Basis Ihrer Verbrauchsprognose für 2023 erfolgt, ist die Übermittlung des Zählerstandes im Zuge der Gaspreisbremse nicht notwendig. Wir stehen diesbezüglich im Austausch mit Ihrem Netzbetreiber.

Ja, Preisanpassungen sind weiterhin zulässig, wenn gestiegene Kosten, wie z.B. hohe Beschaffungspreise, diese begründen oder wenn Netznutzungsentgelte und Umlagen angepasst werden. Die Preisbremse gilt selbstverständlich trotzdem bis zur Entlastungsgrenze in Höhe von 80 Prozent Ihrer Verbrauchsprognose. Lediglich für den Verbrauch, der über diese Grenze hinausgeht, wird der neue Arbeitspreis aus der Preisanpassung berechnet.

Ja, die Energiekrise wird uns wahrscheinlich länger beschäftigen. Jede eingesparte Kilowattstunde zählt aber nicht nur für die Versorgungssicherheit, aber auch für Ihre finanzielle Entlastung.

Wenn Sie 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs oder sogar weniger erreichen, zahlen Sie nur den festgelegten Arbeitspreis in Höhe von 12 Cent/kWh. Je weniger Gas Sie verbrauchen, umso mehr profitieren Sie folglich vom Entlastungspaket.

Umfangreiche Tipps, wie Sie Energie sparen können, finden Sie hier: sparenwasgeht.de

Auf unserer Informationsseite zu der Energiepreisbremse stellen wir einen Preisrechner zur Verfügung, womit Sie eine Einschätzung Ihrer Einsparung berechnen können. Beachten Sie bitte, dass es hier um eine Einschätzung geht. Die tatsächlichen monatlichen Abschlagszahlungen können davon abweichen. Hier geht`s zum Rechner.

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